Verzeichnisse & Mapping

Aufbewahrungspläne aus einem verbindlichen Register importieren

Für Datenschutzbeauftragte und InfoSec-Verantwortliche, die rechtlich belastbare Aufbewahrungsfristen pflegen – aus Filerskeeper bezogen, nicht in eine Tabelle abgetippt, die still und leise veraltet.
Für
DSB
ISO
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e
DSGVO Art. 30 Abs. 1 lit. f
Die Herausforderung

Von Hand gepflegte Aufbewahrungsfristen entfernen sich vom Gesetz

Die Speicherbegrenzung nach DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e verlangt für jede Datenkategorie in jedem Rechtsraum, in dem Sie tätig sind, eine belastbare Aufbewahrungsfrist. Diese Fristen gehen in die Hunderte, und sie ändern sich, wenn sich die Gesetze ändern.

Von Hand gepflegt, entfernt sich das Register davon. Eine vor zwei Jahren erfasste Frist entspricht nicht mehr dem Gesetz, auf dem sie beruhte, und niemand bemerkt es, bis ein Audit oder ein Löschstreit es zutage fördert.

Der erneute Import aus externen Systemen schafft dann ein eigenes Problem: doppelte Einträge, die das Register aufblähen und verschleiern, welche Regel verbindlich ist.

Was Sie tun können

Was Sie mit der Filerskeeper-Integration tun können

  • Aufbewahrungs- und Löschregeln importieren aus Filerskeeper in Ihre Aufbewahrungspläne.
  • Die geltenden Rechtsräume auswählen, sodass Sie nur die für Ihre Einheiten relevanten Regeln übernehmen.
  • Beim Import deduplizieren, sodass ein erneuter Abgleich Ihre Aufbewahrungsdefinitionen nie doppelt anlegt.
  • Filerskeeper-Zugangsdaten einmalig speichern – verschlüsselt, innerhalb der Compliance-Einstellungen.
  • Zugangsdaten mit importierten Daten abgleichen bei jedem Speichern und Bearbeiten, damit Verbindung und Regeln im Einklang bleiben.
  • Die Integration aktivieren oder deaktivieren mit einem einzigen Schalter, wenn sich Ihre Bezugsvereinbarung ändert.
Geschäftlicher Nutzen

Was es Ihrem Programm bringt

  • Belastbare Aufbewahrungsfristen aus einem rechtlich gepflegten Register – keine Schätzung in einer Tabelle, sondern eine Grundlage, die Sie einer Prüfinstanz vorlegen können.
  • Ein Register, das aktuell bleibt, während die verbindliche Quelle aktualisiert wird, statt zwischen Prüfungen unbemerkt zu veralten.
  • Ein eindeutiger Aufbewahrungsplan – die Deduplizierung beim Import bedeutet, dass jede Löschregel genau eine verbindliche Definition hat.
  • Stunden manueller Erfassung entfallen – Sie importieren Regelsätze je Rechtsraum, statt sie einzeln einzutippen.
Für Compliance entwickelt

Für Compliance entwickelt

Die Regeln, die Sie importieren, lassen sich direkt den Pflichten zuordnen, gegen die Ihre Prüfinstanzen testen.

Was DPMS leistetZuordnung zuWie
Importiert verbindliche Aufbewahrungs- und LöschfristenDSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. eRegeln je Rechtsraum aus Filerskeeper in Aufbewahrungspläne übernommen
Speist dokumentierte Aufbewahrungsfristen in Verarbeitungsverzeichnisse einDSGVO Art. 30 Abs. 1 lit. fImportierte Pläne liefern die vorgesehenen Fristen in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis
Hält das Aufbewahrungsregister sauber und nachvollziehbarDSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. eDeduplizierung beim Import plus benutzerbezogener Änderungsverlauf je Aufbewahrungsplan
Sehen Sie, wie sich dies Ihren Pflichten zuordnet – buchen Sie eine 30-minütige Demo.
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Warum Priverion

Warum Priverion

Anders als bei einer eigenständigen Aufbewahrungstabelle oder einem allgemeinen GRC-Tool stehen die hier importierten Regeln nicht für sich allein. Sie leben in derselben Plattform wie Ihr Verarbeitungsverzeichnis, Ihre DSFA und Ihre Lieferantendaten, sodass eine importierte Aufbewahrungsfrist in die Verarbeitungstätigkeiten einfliesst, die von ihr abhängen – ohne erneutes Erfassen. Die Filerskeeper-Integration liefert Ihnen eine verbindliche externe Quelle; die einheitliche Plattform macht diese Quelle überall dort nutzbar, wo Aufbewahrung zählt.

FAQ

Fragen, die Datenschutzbeauftragte vor einer Demo stellen

Ersetzt dies meine Arbeit an der Aufbewahrungsrichtlinie?
Nein. Es bezieht verbindliche Aufbewahrungs- und Löschregeln in Ihre Aufbewahrungspläne, damit Ihr Team sie nicht von Hand abtippen muss. Sie entscheiden weiterhin, für welche Rechtsräume und Tätigkeiten sie gelten.
Was passiert, wenn ich dieselben Regeln zweimal importiere?
Importierte Aufbewahrungsdefinitionen werden beim Import dedupliziert, sodass ein erneuter Abgleich aus Filerskeeper keine doppelten Einträge in Ihrem Register erzeugt.
Benötige ich ein Filerskeeper-Konto?
Ja. Die Integration bezieht aus Filerskeeper als verbindlicher Quelle, daher hinterlegen Sie zur Aktivierung Ihre eigenen Zugangsdaten in den Compliance-Einstellungen.
Kann ich steuern, welche Rechtsräume importiert werden?
Ja. Sie wählen die Rechtsräume aus, die für Ihre Einheiten gelten, und es werden nur die Regeln für diese Rechtsräume übernommen.

Bereit, Aufbewahrung belastbar zu halten?

Sehen Sie, wie verbindliche Aufbewahrungsregeln in Ihrem Register landen – dedupliziert und bereit für Ihr Verarbeitungsverzeichnis. Buchen Sie eine 30-minütige Demo mit Fokus auf den Import von Aufbewahrungsplänen aus Filerskeeper, oder sprechen Sie mit einem Priverion-Experten.
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