Richtlinie zur vergleichenden Werbung
Zweck
Die Marketingseiten von Priverion vergleichen unsere Plattform mit namentlich genannten Wettbewerbern im Markt für Datenschutz- und GRC-Software. Diese Seite beschreibt die Massstäbe, die wir an vergleichende Aussagen anlegen, damit sie fair, korrekt und überprüfbar sind, im Einklang mit dem schweizerischen Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG Art. 3 Abs. 1 lit. a, b, e) sowie, soweit für europäisches Publikum einschlägig, mit der EU-Richtlinie 2006/114/EG Art. 4 und dem deutschen UWG § 6.
Massstäbe, die wir anwenden
Für jede vergleichende Aussage auf einer Priverion-Seite gilt:
- Mit Quelle belegt. Jede Prozentangabe, jeder Geldbetrag und jede Zeitangabe wird einer benannten Quelle zugeordnet: unserer internen Kundenbefragung (mit Stichprobengrösse und Zeitraum), der öffentlichen Produktdokumentation des genannten Wettbewerbers, Bewertungen Dritter (verifizierte Nutzerbewertungen auf G2, Gartner Peer Insights) oder aggregierten, von Käufern gemeldeten Preisdaten (Vendr, Enzuzo). Wo regulatorische oder rechtliche Quellen zitiert werden, verlinken wir die Primärquelle (EUR-Lex, EDSA, EDÖB).
- Datiert. Seiten mit vergleichenden Aussagen tragen ein «Zuletzt überprüft»-Datum.
- Im Umfang definiert. Vergleiche zu Funktionsumfang und Zeitrahmen geben den zugrunde gelegten Umfang an (z. B. ein Datenschutzprogramm für 3 bis 10 Einheiten, das Verarbeitungsverzeichnis, DSFA und Betroffenenanfragen abdeckt).
- Ausgewogen. Vergleichsseiten enthalten einen Abschnitt «Wann [Wettbewerber] die bessere Wahl sein kann», der echte Szenarien auflistet, in denen der Wettbewerber besser passt. Wir setzen Wettbewerbsprodukte nicht herab.
- Markenrechtlich respektvoll. Namen und Marken von Wettbewerbern erscheinen im Rahmen der nominativen Nennung (Fair Use): nur soweit nötig, um den Wettbewerber für den Vergleich zu identifizieren, niemals um eine Verbindung oder Empfehlung zu suggerieren.
Was wir nicht tun
- Wir veröffentlichen keine zukunftsgerichteten Vorhersagen über die Preisgestaltung eines Wettbewerbers (z. B. «Anbieter X wird die Preise im 2. Quartal erhöhen»).
- Wir stellen abwertende Charakterisierungen nicht als Tatsache dar (z. B. «Anbieter X ist eine Legacy-Plattform»).
- Wir verallgemeinern das Ergebnis eines einzelnen Kunden nicht ohne ausdrücklichen Vorbehalt so, als wäre es typisch.
- Wir veröffentlichen keine strukturierten Daten vom Typ Schema.org Review oder AggregateRating zu Wettbewerbsprodukten.
- Wir treffen keine aggregierten Aussagen über die Kundschaft von Wettbewerbern (z. B. «X % der OneTrust-Kunden berichten von Y») ohne eine benannte, datierte Quelle.
Quellen, auf die wir uns stützen
- Interne Kundenbefragung von Priverion unter Priverion-Kunden, die zuvor einen namentlich genannten Wettbewerber genutzt haben (typischerweise n=14 über den Zeitraum 2023 bis 2025). Eine Zusammenfassung der Methodik ist auf Anfrage unter [email protected] erhältlich.
- Öffentliche Produktdokumentation jedes namentlich genannten Wettbewerbers, abgerufen am Datum der Vergleichsüberprüfung der jeweiligen Seite.
- Bewertungsdaten Dritter: verifizierte Nutzerbewertungen auf G2 sowie Gartner Peer Insights für Privacy-Management-Tools und angrenzende Kategorien.
- Aggregierte, von Käufern gemeldete Preisdaten: Vendr und Enzuzo. Namentlich genannte Wettbewerber veröffentlichen in der Regel keine Listenpreise; die Angaben spiegeln aggregierte Abschlussdaten wider, nicht die Listenpreise der Anbieter.
- Branchenforschung: IAPP-EY Annual Privacy Governance Report; Gartner Magic Quadrant for Privacy Management Tools.
- Regulatorische und rechtliche Quellen: EUR-Lex, EDSA-Empfehlungen 01/2020, Leitlinien des EDÖB. Wo eine vergleichende Beobachtung den geografischen Geltungsbereich eines nicht-schweizerischen Wettbewerbers betrifft, nennen wir die einschlägige nicht-schweizerische Primärquelle namentlich auf der jeweiligen Seite.
Kundenstimmen und Fallstudien
Namentliche Kundenstimmen werden nur mit schriftlicher Einwilligung der Kundin oder des Kunden veröffentlicht. Anonymisierte Fallstudien werden auf Wunsch der Kundschaft anonymisiert. In jedem Fall stellt das Ergebnis eines einzelnen Kunden das Resultat eines einzelnen Projekts dar; die Ergebnisse variieren je nach Umfang, Ausgangsreife, Teamgrösse und bestehendem Prozessreifegrad und sind keine Garantie für künftige Resultate.
Eine Aussage anfechten
Wenn Sie einen namentlich genannten Wettbewerber vertreten und der Ansicht sind, dass eine konkrete Aussage auf einer Priverion-Seite unzutreffend ist, schreiben Sie bitte an [email protected] und geben Sie Folgendes an:
- die URL der Seite
- den exakten Wortlaut der Aussage, die Sie anfechten möchten
- Ihre Begründung für die Beanstandung sowie allfällige Belege, die wir berücksichtigen sollen
Wir prüfen die Beanstandung und werden die Aussage, sofern berechtigt, entweder mit einer Quellenangabe untermauern, neu formulieren oder entfernen.
Anwendbares Recht
Diese Richtlinie wird von der Priverion Solutions AG, Zugerstrasse 32, 6340 Baar, Schweiz, veröffentlicht. Als Schweizer Unternehmen unterliegt Priverion dem schweizerischen Recht, einschliesslich des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Soweit ihr Inhalt in EU-/EWR-Rechtsräumen gelesen wird, soll diese Richtlinie zudem die EU-Richtlinie 2006/114/EG Art. 4 und, in Deutschland, UWG § 6 widerspiegeln.


