Datenschutz-Folgenabschätzung

Führen Sie eine DSFA, bei der sich das Restrisiko in dem Moment neu berechnet, in dem Sie eine Massnahme hinzufügen

Für Datenschutzbeauftragte und Informationssicherheitsbeauftragte, die eine belastbare, lebende DSFA benötigen — und keinen statischen Wert, der am Tag der Massnahmenumsetzung veraltet.
Für
Datenschutzbeauftragter
ISO
Art. 35 DSGVO
Art. 35(7) DSGVO
Art. 36 DSGVO
Die Herausforderung

Ihr Restrisiko verliert in dem Moment seine Gültigkeit, in dem Sie Massnahmen umsetzen

Eine DSFA ist nur so glaubwürdig wie die Risikobewertung, die ihr zugrunde liegt. Wenn Sie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe über mehrere Szenarien hinweg von Hand bewerten, läuft die Rechnung auseinander — und eine Aufsichtsbehörde entdeckt die Inkonsistenz vor Ihnen.

Das schwierigere Problem kommt nach der Bewertung. Sie setzen technische und organisatorische Massnahmen um, doch der Restrisikowert in Ihrem Dokument spiegelt nach wie vor die Welt vor der Massnahmenumsetzung wider. Die Bewertung beschreibt die Realität nicht mehr, sobald Sie danach handeln.

Und wenn Risiko, Massnahmen und Konsultationsnotizen in getrennten Dateien liegen, können Sie keine einzige aktuelle Sicht darauf vorlegen, warum eine Tätigkeit mit hohem Risiko nun akzeptabel ist.

Was Sie tun können

Was Sie mit der DSFA tun können

  • Dokumentieren Sie die Verarbeitung und den Bedarf für eine Bewertung in einem strukturierten, wiederholbaren Datensatz.
  • Verknüpfen Sie Risikoszenarien mit Schätzungen zu Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe je Szenario.
  • Aggregieren Sie Szenariowerte automatisch zu einem DSFA-Risikowert.
  • Ordnen Sie jedem Szenario TOMs zu, um das Restrisiko nach Massnahmenumsetzung zu erfassen.
  • Berechnen Sie das Risiko automatisch neu, sobald sich ein Szenario oder eine Massnahme ändert.
  • Steuern Sie den Konsultationsprozess mit Beiträgen der Beteiligten und Nachverfolgung der vorherigen Konsultation.
  • Verknüpfen Sie DSFAs mit Verarbeitungstätigkeiten, Assets und Datenkategorien für den vollständigen Kontext.
  • Importieren und exportieren Sie DSFA-Datensätze im Massenverfahren mit Status-Mapping über Ihr Inventar hinweg.
Geschäftliche Ergebnisse

Was es Ihrem Programm bringt

  • Belastbare Risikowerte — Aggregat- und Restrisikowerte werden konsistent berechnet, nicht von Hand zusammengetragen.
  • Eine Bewertung, die aktuell bleibt — fügen Sie eine Massnahme hinzu, und das Restrisiko wird so aktualisiert, dass es Ihrem Handeln entspricht.
  • Auf Abruf auditbereit — Risiko, Massnahmen und Konsultationsunterlagen liegen in einer einzigen Bewertung, die Sie ohne erneutes Zusammenstellen vorlegen können.
  • Schnellere Freigabe — Beiträge der Beteiligten und der Status der vorherigen Konsultation werden dort nachverfolgt, wo die Bewertung liegt.
  • Einheitliches Reporting — das DSFA-Risiko ist mit denselben Datensätzen, Assets und TOMs verbunden, die in Ihrem gesamten Programm verwendet werden.
Für Compliance entwickelt

Für Compliance entwickelt

Die DSFA bildet die Pflichten aus Artikel 35 direkt ab, an denen Ihre Aufsichtsbehörde misst.

Was DPMS leistetBezug zuWie
Bewertet das Risiko risikoreicher VerarbeitungenArt. 35(1) DSGVOStrukturierte DSFA mit Verarbeitungsbeschreibung und Bedarfsermittlung
Beurteilt das Risiko für betroffene PersonenArt. 35(7)(c) DSGVOSchätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe auf Szenarioebene, automatisch aggregiert
Dokumentiert Massnahmen zur Bewältigung des RisikosArt. 35(7)(d) DSGVOTOM-Zuordnungen mit Neuberechnung des Restrisikos nach Massnahmenumsetzung
Erfasst Konsultation und vorherige KonsultationArt. 35(2), Art. 36 DSGVOIntegrierter Konsultationsprozess mit Nachverfolgung der Beteiligten
Sehen Sie, wie sich dies auf Ihre Pflichten aus Artikel 35 abbilden lässt — buchen Sie eine 30-minütige Demo.
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Warum Priverion

Warum Priverion

Anders als universelle GRC-Tools, die eine DSFA als statisches Formular behandeln, berechnet Priverion das Aggregat- und Restrisiko jedes Mal neu, wenn sich ein Szenario oder eine Massnahme ändert — sodass die Bewertung die Massnahmen widerspiegelt, die Sie tatsächlich umgesetzt haben.

Da die DSFA innerhalb einer einzigen einheitlichen Plattform für Datenschutz und Informationssicherheit liegt, greift sie auf dieselben Verarbeitungstätigkeiten, Assets, Datenkategorien und TOMs zu, die Sie an anderer Stelle pflegen — kein erneutes Erfassen, keine Parallelkopien, eine aktuelle Sicht auf das Risiko.

FAQ

Fragen, die Datenschutzbeauftragte vor einer Demo stellen

Lässt sich die DSFA mit meinem Verarbeitungsverzeichnis verknüpfen?
Ja. Sie verknüpfen DSFAs direkt mit Verarbeitungstätigkeiten, Assets und Datenkategorien, die bereits in der Plattform vorhanden sind, sodass der Kontext ohne erneute Eingabe übernommen wird.
Was passiert mit dem Risikowert, wenn ich eine Massnahme umsetze?
Die Zuordnung einer TOM zu einem Szenario löst eine automatische Neuberechnung des Restrisikos nach Massnahmenumsetzung aus — der Wert wird aktualisiert und spiegelt die Massnahme wider, nicht eine einmalige Schätzung.
Kann ich die vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde nachverfolgen?
Ja. Der Konsultationsprozess, einschliesslich der Beiträge der Beteiligten und des Status der vorherigen Konsultation, wird innerhalb der Bewertung selbst nachverfolgt.
Kann ich bestehende DSFAs ein- und ausführen?
Ja. Massenimport und -export werden unterstützt, mit Status-Mapping, sodass die Lebenszyklusphasen mit Ihren Datensätzen übereinstimmen.

Bereit zu sehen, wie sich das Risiko neu berechnet, während Sie Massnahmen umsetzen?

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