Verarbeitungsverzeichnis · Konzerninterne Übermittlungsverträge

Halten Sie jeden konzerninternen Übermittlungsvertrag prüfungsbereit

Ein einziger, versionierter Nachweis Ihrer konzerninternen Datenübermittlungsverträge — SCC-Bestimmungen, Konzernvertreter und einbezogene Gesellschaften, über den EWR, die UK und die Schweiz hinweg belastbar gehalten.
Für
Datenschutzbeauftragte
DSGVO Art. 46(2)(c)
DSGVO Kapitel V
DSGVO Art. 5(2)
Die Herausforderung

Verstreute SCC-Nachweise werden zum Audit-Kraftakt

Wenn Personendaten zwischen Gesellschaften desselben Konzerns übermittelt werden, benötigt jede Übermittlung eine Rechtsgrundlage — typischerweise Standardvertragsklauseln, mit Bestimmungen, die sich zwischen dem EWR, der UK und der Schweiz unterscheiden. Die Klauseln sind nur so gut wie die Nachweise, die ihnen zugrunde liegen.

In der Praxis liegen diese Nachweise in verstreuten PDFs, E-Mail-Verläufen und einer Tabelle, die auflistet, welche Gesellschaften einbezogen sind und wer unterzeichnet hat. Wenn eine Aufsichtsbehörde fragt, wie eine bestimmte konzerninterne Übermittlung abgesichert ist, wird die Rekonstruktion der Antwort — aktuelle Version, korrekte regionale Klauseln, benannte Vertreter — zum Kraftakt.

Die Pflicht besteht fortlaufend. Der Vertrag, seine Unterzeichner und seine einbezogenen Gesellschaften ändern sich im Laufe der Zeit, und Sie müssen nachweisen, was wann galt.

Was Sie tun können

Was Sie mit IGDTA tun können

  • Konfigurieren Sie jeden Vertrag mit PDF-Upload und Versionierung, sodass das massgebliche Dokument die zentrale Wahrheitsquelle ist.
  • Definieren Sie SCC-Bestimmungen pro Region für den EWR, die UK und die Schweiz in einer Konfiguration.
  • Benennen Sie Konzernvertreter und Administratoren auf dem Vertrag, an einem Ort gepflegt.
  • Verfolgen Sie die einbezogenen Gesellschaften nach, die von jeder Übermittlungsvereinbarung abgedeckt sind.
  • Erfassen Sie Kündigungsfristen, sodass die Ausstiegsbedingungen dokumentiert und nicht in Klauseln vergraben sind.
  • Validieren Sie hochgeladene PDFs, bevor ein Vertrag erfasst wird.
Geschäftlicher Nutzen

Was es Ihrem Programm bringt

  • Beantworten Sie Übermittlungsfragen jederzeit — aktuelle Version, regionale Bestimmungen und Unterzeichner liegen in einem Nachweis, sodass eine Anfrage einer Aufsichtsbehörde ein Nachschlagen ist, kein Projekt.
  • Bleiben Sie über Rechtsordnungen hinweg belastbar — EWR-, UK- und Schweizer Klauseln werden separat nachverfolgt, sodass Sie nie die Bestimmungen der falschen Region vorlegen.
  • Zeigen Sie, was sich wann geändert hat — versionierte PDFs und zeitgestempelter Verlauf ersetzen den Audit-Kraftakt durch einen klaren Nachweispfad.
  • Wissen Sie genau, wer und was einbezogen ist — benannte Vertreter und eine gepflegte Liste der einbezogenen Gesellschaften lassen bei der Prüfung keine Unklarheiten offen.
Für Compliance gebaut

Für Compliance gebaut

DPMS hilft Ihnen, die spezifischen Pflichten nachzuweisen, die konzerninterne Übermittlungsverträge regeln — zugeordnet zum Artikel und zur Massnahme, nie pauschal zu «der DSGVO».

Was DPMS leistetZuordnung zuWie
Dokumentiert Garantien für konzerninterne ÜbermittlungenDSGVO Art. 46(2)(c)Versionierte, SCC-basierte Verträge pro Vereinbarung
Erfasst regionsspezifische ÜbermittlungsbestimmungenDSGVO Kapitel VSeparate SCC-Bestimmungen für den EWR, die UK und die Schweiz
Belegt die Kontrolle über Nachweise zu ÜbermittlungsverträgenDSGVO Art. 5(2) (Rechenschaftspflicht)PDF-Versionierung, Aktualisierungszeitstempel und Änderungsverlauf
Sehen Sie, wie sich dies Ihren Übermittlungspflichten zuordnet — buchen Sie eine 30-minütige Demo.
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Warum Priverion

Warum Priverion

Anders als bei generischen GRC-Tools leben Ihre IGDTA-Konfigurationen in einer einheitlichen Plattform für Datenschutz und InfoSec. Die Gesellschaften und Vertreter, die Sie hier pflegen, sind dieselben, auf die Ihr Verarbeitungsverzeichnis und Ihr Lieferantenmanagement verweisen — sodass die Steuerung konzerninterner Übermittlungen direkt neben Ihren übrigen Nachweisen liegt und nicht in einem separaten Silo. Regionsspezifische SCC-Bestimmungen, eine benannte Konzernvertreter-Steuerung und versionierte PDF-Verträge geben Ihnen einen Nachweis, der zum Vorlegen gebaut ist, nicht zum mühsamen Zusammensetzen.

FAQ

Fragen, die Datenschutzbeauftragte vor einer Demo stellen

Deckt es Übermittlungen in die UK und die Schweiz ab, nicht nur in den EWR?
Ja. Sie definieren SCC-Bestimmungen separat für den EWR, die UK und die Schweiz innerhalb einer IGDTA-Konfiguration, sodass die Bestimmungen jeder Rechtsordnung für sich nachverfolgt werden.
Kann ich den Verlauf eines Vertrags einsehen?
Jeder Vertrag wird versioniert, mit Unterstützung für Datei-Uploads und zeitgestempeltem Änderungsverlauf, sodass Sie nachweisen können, welches Dokument und welche Bestimmungen zu jedem Zeitpunkt galten.
Woher weiss ich, welche Konzerngesellschaften abgedeckt sind?
Sie pflegen pro Übermittlungsvereinbarung eine Liste der einbezogenen Gesellschaften, zusammen mit den benannten Konzernvertretern und Administratoren.
Ersetzt es die Vertragsgestaltung unseres Rechtsteams?
Nein. Es verwaltet, versioniert und belegt die von Ihnen geschlossenen Verträge — es erstellt keine Klauseln und bietet keine Rechtsberatung.

Bereit, Ihre konzerninternen Übermittlungen zu steuern?

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