Verfolgen Sie jeden neuen Antrag einer betroffenen Person von der Erfassung bis zur Erledigung
Neue Anträge verschwimmen mit dem Rückstand, sobald sie eintreffen
Wenn ein neuer Antrag einer betroffenen Person eintrifft, beginnt die Frist zu laufen. Nach DSGVO Art. 12(3) schulden Sie eine Antwort innerhalb eines Monats, und Sie müssen nachweisen, wann der Antrag eingegangen ist, wer ihn bearbeitet hat und was bei jedem Schritt geschehen ist.
In der Praxis erfolgt die Erfassung oft ad hoc: hier eine E-Mail, dort ein gemeinsames Postfach, keine einheitliche Fläche. Nichts führt den Antrag durch die erforderlichen Schritte, sodass das Onboarding mit dem breiteren DSAR-Rückstand verschwimmt.
Wenn eine Aufsichtsbehörde fragt, wie Sie eingehende Anträge triagieren, ist «wir bearbeiten sie, wie sie kommen» keine Antwort, die Sie geben möchten.
Was Sie mit dem Onboarding-Workflow tun können
- Erfassen Sie jeden neuen Antrag in einem eigenen Onboarding-Index, getrennt von der DSAR-Bearbeitung.
- Leiten Sie jeden Antrag durch Workflow-Schritte, sodass das Onboarding einem wiederholbaren Pfad folgt.
- Lösen Sie Benachrichtigungen automatisch aus, wenn sich der Status eines Antrags ändert — ohne manuelles Nachfassen.
- Steuern Sie den Zugriff auf die Onboarding-Fläche mit einer eigenen read-onboarding-Berechtigung.
- Bauen Sie auf dem DataSubjectRequests-Modell auf, sodass das Onboarding mit Ihrer DSAR-Bearbeitung konsistent bleibt.
Was es Ihrem Programm bringt
- Belastbare Erfassung vom ersten Tag an — jeder Antrag landet auf einer nachverfolgten Fläche mit klarem Status, nicht in einem Postfach.
- Das Onboarding treibt sich selbst voran — Workflow-Schritte und Benachrichtigungen halten Anträge in Bewegung, ohne manuelles Nachfassen.
- Sauberere Triage — das Onboarding hat eine eigene Ansicht und geht so nie im Rückstand unter, über den Sie berichten.
- Prüfsichere Nachverfolgung — zeigen Sie einer Prüfperson genau, wie neue Anträge entgegengenommen und vorangebracht werden.
Für Compliance entwickelt
DPMS hilft Ihnen, die spezifischen Pflichten zu belegen, die die Antragserfassung regeln — zugeordnet zu Artikel und Massnahme, nie nur zu «der DSGVO».
| Was DPMS leistet | Zugeordnet zu | Wie |
|---|---|---|
| Gibt der Antragserfassung eine nachverfolgte, eigene Fläche | DSGVO Art. 12 | Onboarding-Index und Route, die jeden neuen Antrag bei Eingang erfassen |
| Führt Anträge durch definierte Onboarding-Schritte | DSGVO Art. 12(3) | Workflow-gesteuerter Fortschritt mit Statusänderungen und Benachrichtigungen |
| Beschränkt, wer auf die Onboarding-Fläche zugreifen kann | DSGVO Art. 5(1)(f) | read-onboarding-Berechtigung, die die Onboarding-Ansicht steuert |
| Hält das Onboarding mit der Bearbeitung von Betroffenenanträgen im Einklang | DSGVO Art. 15–22 | Aufgebaut auf dem gemeinsamen DataSubjectRequests-Modell |
Warum Priverion
Anders als universelle GRC-Werkzeuge, die jeden Antrag gleich behandeln, gibt Priverion dem Onboarding betroffener Personen eine eigene gesteuerte Fläche und einen eigenen Workflow — sodass die Erfassung ab der ersten Berührung nachverfolgt wird, getrennt von der nachgelagerten Bearbeitung.
Da es dasselbe DataSubjectRequests-Modell und dieselbe Workflow-Engine wiederverwendet, die die DSAR-Bearbeitung antreiben, bleiben Onboarding und Bearbeitung konsistent. Die Erfassung, die Sie hier nachverfolgen, fliesst in denselben Betroffenenantrags-Prozess ein — kein separates Werkzeug, in das neu eingegeben werden muss.


