Datensätze und Mapping

Verarbeitungszwecke und besondere Datenkategorien einmal regeln

Definieren Sie Ihre Verarbeitungszwecke und die besonderen Datenkategorien gemäss DSGVO als wiederverwendbare Kataloge und verknüpfen Sie sie mit jedem Verarbeitungsverzeichnis und jeder DSFA — damit Ihre Datensätze eine Sprache sprechen statt drei Schreibweisen desselben Zwecks.
Für
DSB
ISO
DSGVO Art. 30(1)(b)
DSGVO Art. 9
DSGVO Art. 5(1)(b)
Die Herausforderung

Freitext-Zwecke fragmentieren Ihr Verzeichnis

Wenn jedes Team seine eigene Version von «Marketing», «Personalverwaltung» oder «Betrugsprävention» in einen Datensatz tippt, fragmentiert Ihr Verzeichnis. Dieselbe Tätigkeit liest sich auf drei verschiedene Arten, und die Auswertung nach Zweck wird zum Ratespiel.

Besondere Datenkategorien — Gesundheits-, biometrische, religiöse oder Gewerkschaftsdaten gemäss DSGVO Art. 9 — bringen erhöhte Pflichten mit sich. Ohne kontrollierte Liste sind ausgerechnet die Daten, die den grössten Schutz benötigen, am leichtesten zu übersehen oder falsch zu kennzeichnen.

Wenn eine Aufsichtsbehörde fragt, wie viele Tätigkeiten Gesundheitsdaten verarbeiten oder welche Zwecke uneinheitlich erfasst sind, halten Freitext-Antworten einer Prüfung nicht stand.

Was Sie tun können

Was Sie mit dem Katalog tun können

  • Einen wiederverwendbaren Katalog der Verarbeitungszwecke pflegen, verwaltet pro Unternehmen.
  • Einen Katalog der besonderen Datenkategorien gemäss DSGVO pflegen für Daten mit erhöhtem Schutzbedarf nach Art. 9.
  • Zwecke und besondere Datenkategorien direkt mit Verarbeitungsverzeichnis, DSFA und verwandten Datensätzen verknüpfen.
  • Die Zweckstruktur standardisieren — organisationsweit mit Attributvorlagen.
  • Filtern und auswerten über Datensätze hinweg nach Zweck oder besonderer Datenkategorie.
  • Kataloge unternehmensübergreifend teilen, sodass Konzerngesellschaften aus einer Taxonomie arbeiten.
Geschäftliche Ergebnisse

Was es Ihrem Programm bringt

  • Ein Vokabular über jeden Datensatz hinweg — kein Abgleich von drei Schreibweisen desselben Zwecks zur Prüfungszeit.
  • Daten mit erhöhtem Risiko bleiben erfasst — jede besondere Datenkategorie steht in einer kontrollierten Liste, nicht versteckt im Freitext.
  • Behördenfragen nach Zweck oder Kategorie in Minuten beantworten — das Verzeichnis filtern statt es von Hand zu durchsuchen.
  • Konzerngesellschaften bleiben abgestimmt — gemeinsame Kataloge sorgen dafür, dass Tochtergesellschaften nach denselben Begriffen berichten.
Für Compliance entwickelt

Für Compliance entwickelt

DPMS hilft Ihnen, die konkreten Pflichten nachzuweisen, die Verarbeitungszwecke und besondere Datenkategorien regeln — zugeordnet zu Artikel und Massnahme, nie nur zur «DSGVO».

Was DPMS leistetZugeordnet zuWie
Dokumentiert den Zweck jeder VerarbeitungstätigkeitDSGVO Art. 30(1)(b)Wiederverwendbare Zweck-Tags, mit jedem Datensatz verknüpft
Identifiziert besondere Kategorien personenbezogener DatenDSGVO Art. 9Geregelter Katalog besonderer Datenkategorien, pro Datensatz angewendet
Standardisiert, wie Zwecke erfasst werdenDSGVO Art. 5(1)(b)Attributvorlagen, die eine konsistente Zweckstruktur durchsetzen
Sehen Sie, wie sich dies auf Ihre Pflichten abbildet — buchen Sie eine 30-minütige Demo mit Fokus auf den Katalog für Zwecke und besondere Datenkategorien.
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Warum Priverion

Warum Priverion

Anders als bei allgemeinen GRC-Tools, in denen Zwecke als Ad-hoc-Text leben, regelt Priverion sie als wiederverwendbare Taxonomien innerhalb einer einzigen Datenschutz- und InfoSec-Plattform. Ein hier definierter Zweck oder eine besondere Datenkategorie fliesst ohne erneute Eingabe direkt in Verarbeitungsverzeichnis, DSFA und verwandte Datensätze — dieser gemeinsame Katalog über Ihre Datensätze hinweg ist der Teil, der schwer zu kopieren ist. Das mandantenfähige Scoping ermöglicht es Konzernstrukturen, eine Taxonomie zu teilen und dabei die Datensätze jedes Unternehmens getrennt zu halten.

FAQ

Fragen, die Datenschutzbeauftragte vor einer Demo stellen

Lässt sich dies mit meinen Verarbeitungsverzeichnis- und DSFA-Datensätzen verbinden?
Ja. Im Katalog definierte Zwecke und besondere Datenkategorien speisen die Dropdowns und Filter, die direkt von Ihrem Verarbeitungsverzeichnis, Ihrer DSFA und verwandten Datensätzen genutzt werden.
Können verschiedene Konzerngesellschaften denselben Katalog teilen?
Ja. Kataloge werden pro Unternehmen verwaltet und unterstützen die unternehmensübergreifende Freigabe, sodass Tochtergesellschaften aus einer gemeinsam vereinbarten Taxonomie arbeiten können.
Wie helfen Attributvorlagen?
Sie standardisieren organisationsweit, wie jeder Zweck strukturiert ist, sodass Datensätze konsistent bleiben, unabhängig davon, wer sie erstellt.
Deckt es speziell die besonderen Datenkategorien der DSGVO ab?
Ja. Ein dedizierter Katalog erfasst die besonderen Datenkategorien gemäss DSGVO Art. 9 und hält Daten mit erhöhtem Schutzbedarf in einer kontrollierten, wiederverwendbaren Liste.

Bereit, Ihre Verarbeitungszwecke zu standardisieren?

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